Kündigung der Rechtsschutzversicherung
Allgemein unterscheidet man bei der Rechtsschutzversicherung wie bei den meisten Verträgen zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung. Im Normalfall beträgt die Mindestvertragslaufzeit Ihrer Rechtsschutz Versicherung 12 Monate. Mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist lässt sich der Rechtsschutz zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen; versäumen Sie dies, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Da die Bedingungen für Rechtsschutzversicherung und Kündigungsfristen nicht immer gleich sind, ist vor Abschluss des Vertrags auf die entsprechenden Klauseln zu achten.
Außerordentliche Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist dem Versicherungsnehmer dann möglich, wenn der Rechtsschutzversicherer seiner Deckungspflicht nicht nachkommt.
Beide Parteien können den Vertrag vorzeitig kündigen, sofern die Rechtsschutz Versicherung ihrer Versicherungspflicht innerhalb von 12 Monaten mindestens zwei Mal bejaht hat.
Außerordentliche Kündigung bei Beitragserhöhung
Bei einer Erhöhung der Rechtsschutz-Versicherungspolice ohne gleichzeitige Änderung des Deckungsumfangs kann der Versicherte den Vertrag vorzeitig kündigen. Nach Zugang der Mitteilung über eine Beitragsanpassung ist die Rechtsschutzversicherung innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung kündbar.