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Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den Individualversicherungen. Sinn und Zweck einer Rechtsschutzversicherung ist die Versicherung des Kostenrisikos bei verlorenen Rechtssteits. Sie kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden.
Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung
Ist keine Deckungsbegrenzung vereinbart oder beläuft sich die Deckung auf einen vertraglich festgesetzten Betrag (meist 250.000 € pro Rechtsschutzfall), übernimmt eine Rechtsschutzversicherung:
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren
- Zeugengelder
- Sachverständigenhonorare
- Gerichtskosten
- Kosten des Gegners
Geldstrafen und Geldbußen werden nicht übernommen. Die Rechtsschutzversicherung kann mit einer Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall abgeschlossen werden.
Weil die Rechtsschutzversicherung erst bei dem tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten greift, ist beispielsweise die vorbeugende Rechtsberatung nicht im Leistungsumfang enthalten. Der Versicherer prüft, ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt werden kann.
Die unterschiedlichen Bereiche
Rechtsschutz deckt verschiedene Bereiche ab. Dazu gehören beispielsweise Miet-, Privat-, Verkehrs- und Berufsrecht. Wer will, kann alle Bereiche kombinieren oder sich einzelne Bereiche raussuchen. Wie bei allen Versicherungen, gilt auch bei der Rechtsschutzversicherung, dass man sich nur für Versicherungen entscheiden sollte, die wirklich zweckmäßig für einen sind. Wer kein Auto fährt, braucht nicht unbedingt eine Verkehrsrechtschutzversicherung.
Neben dem Preis spielen die Besonderheiten der Versicherungen eine Rolle. Wer viel unterwegs ist, sollte z.B. auf eine hohe Versicherungssumme für Rechtssteitigkeiten im Ausland achten. Von Sondertarifen profitieren nicht selten Singles, Senioren und Alleinerziehende.
Beiträge der Rechtsschutzversicherung
Bei Beitragserhöhungen kommt man als Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats aus dem Vertrag. Einjahresverträge lassen sich in der Regel innerhalb von drei Monaten vor Ablauf kündigen. Ob eine Beitragserhöhung gerechtfertigt ist, wird von einem unabhängigen Treuhänder geprüft. Bei gesunkenen Kosten muss der Versicherer die Beträge entsprechend senken.
Wem die Versicherung zu teuer ist, bzw. wer zu häufig klagt, wird nach Ablauf der Laufzeit aus der Versicherung entlassen. Wem gekündigt wurde, hat es schwer, an eine neue Rechtsschutzversicherung heranzukommen. Daher sollte man den Versicherungsgesellschaften im Ernstfall zuvor kommen und selber kündigen. Die Rechtschutzversicherung gilt für alle Familienmitglieder. Wer bei der Versicherungsprämie sparen will, kann eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Diese liegt häufig bei 150 €.
Ähnlich wie bei Autoversicherungen gibt es bei manchen Versicherern Schadenfreiheitsrabatte. Dann reduziert sich nach einer einer bestimmten Zeit, in der keine Leistung in Anspruch genommen wurde, der Selbstbehalt. Wer seine Beiträge in möglichst großen Abständen zahlt, spart gegenüber häufigeren Zahlungen pro Zeiteinheit einige Prozente. Wenn Sie von einer Versicherung überzeugt sind, sollten Sie eine lange Vertragslaufzeit wählen, das mindert die Beitragshöhe.
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