Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den Individualversicherungen. Sinn und Zweck einer Rechtsschutzversicherung ist die Versicherung des Kostenrisikos bei verlorenen Rechtssteits. Sie kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden. …weiterlesen
Dienstag, 13. Oktober 2009, 10:56 Uhr |
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